Ein Jagdaufseher bzw. eine Jagdaufseherin ist eine Person, die vom Jagdausübungsberechtigen bzw. der Jagdausübungsberechtigten der Behörde gegenüber als solche gemeldet wurde. Sie hat den Status einer öffentlichen Wache und als solche polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist der "verlängerte Arm" der Behörde, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdrechtes geht.
Der Jagdaufseher bzw. die Jagdaufseherin hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherinnen sind berechtigt und verpflichtet bei Übertretungen von Vorschriften Anzeigen zu erstatten. So haben sie z.B. Personen anzuzeigen, deren Hunde im Wald frei herumlaufen, da diese eine Gefährdung für das Wild darstellen. Sie haben - unter bestimmten Voraussetzungen - auch das Recht Personen, die gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen haben festzunehmen, um sie zur Feststellung von deren Identität der Polizei vorzuführen.
Zur Ablegung der Jagdaufsichtsprüfung müssen Sie sich bei der Bezirksverwaltungsbehörde anmelden, in deren Verwaltungsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz in Niederösterreich müssen Sie sich beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Agrarrecht (Adresse siehe unten) schriftlich anmelden.
Zur Ablegung der Jagdaufsichtsprüfung ("Prüfung für den Wachdienst zum Schutz der Jagd") werden Sie nur dann zugelassen, wenn Sie
Wenn Sie die Staatsprüfung für den höheren Forstdienst oder für den Försterdienst oder die Berufsjägerprüfung abgelegt haben, brauchen Sie keine Jagdaufseherprüfung abzulegen.
Jagdaufsichtsorgane müssen zur Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren mindestens einen, vom NÖ Landesjagdverband veranstalteten Kurs besuchen. Tun sie das nicht, hat ihnen die Behörde ihre Jagdaufsichtsberechtigung zu entziehen.