Jagd in Österreich

 

In Österreich üben auf rund 84.000 km² Fläche etwa 110.000 Jäger flächendeckend die Jagd aus. Jeder Jagdkarteninhaber ist Mitglied mindestens eines Landesjagdverbandes, die neun Bundesländer-Landesjagdverbände repräsentieren daher 100% der österreichischen Jäger. In der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände sind diese neun Landesjagdverbände zusammengefasst, um gemeinsam überregionale Aufgaben erfüllen zu können.

 

Die Landesjagdverbände sind über die Zentralstelle Mitglieder im UWD (Umweltdachverband), des CIC (Int. Jagdrat zur Erhaltung des Wildes) und der FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der Europäischen Union).

 

Die Zentralstelle wechselt jährlich bundesländerweise den Vorsitz („Geschäftsführender Landesjägermeister“). Generalsekretär der Zentralstelle ist Dr. Peter Lebersorger.

 

Grundlage des Jagdrechts in Österreich ist das Bundesverfassungsgesetz (B-VG 1920). Nach den Bestimmungen der österr. Verfassung ist Jagd "Landessache". Daher gibt es auch in jedem der 9 Bundesländer ein eigenes Landesjagdgesetz. Ein „Bundes-Rahmengesetz" für Jagdwesen gibt es in Österreich nicht. Österreichs Jagdwesen stützt sich sohin auf 9 Landesjagdgesetze und 9 dazugehörige Durchführungsverordnungen.

 

In Österreich gibt es ein Reviersystem, das andere Personen als die Inhaber des Jagdausübungsrechtes von jagdlichen Tätigkeiten oder Aneignungen im jeweiligen Jagdrevier (Jagdgebiet) ausschließt.