Leitfaden Zentrales Waffenregister

Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind. Diesen Vorgaben wird durch das neu errichtete Zentrale Waffenregister (ZWR) entsprochen. Der Echtbetrieb des ZWR und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien im ZWR beginnt am 1. Oktober 2012. Auch die Registrierung von bereits derzeit besessenen Schusswaffen der Kategorie C im ZWR – Registrierung des Altbestandes – startet mit 1. Oktober 2012 und endet am 30.6.2014.

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