Wenn Sie in NÖ jagen gehen wollen, müssen Sie:
Die Jagdkarte wird von Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) ausgestellt. Dazu müssen Sie vor der Austellung die Jagdkartenabgabe einschließlich des Verbandsbeitrages beim NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, bezahlt haben.
Wann bekomme ich eine NÖ Jagdkarte ausgestellt?
Eine NÖ Jagdkarte kann jeder Person ausgestellt werden, die die "jagdliche Eignung" beweisen kann. Der Normalfall ist die Ablegung einer Jagdprüfung. Die Jagdprüfung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes (Kontaktadresse siehe unten) machen. Wenn Sie nicht in NÖ wohnen, können Sie die Jagdprüfung beim NÖ Landesjagdverband in Wien machen.
Haben Sie bestimmte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur abgelegt oder eine öffentliche oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Försterschule oder Forstfachschule erfolgreich abgeschlossen, brauchen sie keine Jagdprüfung machen.
Eine NÖ Jagdkarte bekommen Sie nur ausgestellt, wenn keine Verweigerungsgründe vorliegen. Verweigerungsgründe sind z.B.:
Die NÖ Jagdkarte wird Ihnen von der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes ausgestellt. Grundsätzlich ist dies jene des
Hauptwohnsitzes. Haben Sie keinen Hauptwohnsitz, aber einen Nebenwohnsitz (z.B. Ferienwohnung) in NÖ, ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Nebenwohnsitzes für
die Ausstellung der NÖ Jagdkarte zuständig. Haben Sie keinen Wohnsitz in NÖ (wohnen Sie z.B. in Wien) können Sie zu jeder Bezirksverwaltungsbehörde in NÖ gehen und sich dort Ihre
NÖ Jagdkarte ausstellen lassen.
Gültig ist eine NÖ Jagdkarte nur, wenn die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitrag (Beitrag zur Mitgliedschaft in NÖ Landesjagdverband) bezahlt wurde (Zahlscheinabschnitt in die Jagdkarte einlegen).
Nach der erstmaligen Ausstellung gilt die NÖ Jagdkarte für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurde. Danach bleibt sie solange gültig, solange Sie die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag bezahlen. Die Vorschreibung der Jagdkartenabgabe und des Verbandsbeitrages erfolgt durch den NÖ Landesjagdverband.
Wenn Sie ein Jahr oder mehrere Jahre lang die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht. Sie können dann jederzeit wieder einzahlen und die Jagdkarte wird wieder gültig.