Jeder Inhaber einer nö. Jagdkarte wird für das Kalenderjahr 2016 zur Verlängerung seiner Jagdkarte folgende Beträge entrichten müssen:
Die Jagdkartenabgabe in der Höhe von Euro 31,80 ist an das Land Niederösterreich zu entrichten (der NÖ Landesjagdverband hebt diese Abgabe gemeinsam mit dem Verbandsbeitrag ein und liefert sie ab). Für Inländer, EWR-Ausländer und Nicht-EWR-Ausländer wurde die Jagdkartenabgabe von der NÖ Landesregierung in gleicher Höhe festgesetzt.
Der Verbandsbeitrag, der von der Vollversammlung (Landesjägertag) beschlossen und von der NÖ Landesregierung genehmigt wurde, ist an den NÖ
Landesjagdverband zu bezahlen. 2016 beträgt dieser Verbandsbeitrag für alle Serviceleistungen
für Inländer und EWR-Ausländer (Staatsangehörige eines EWR-Staates oder Schweiz) Euro 106.-
für Ausländer aus einem Nicht-EWR-Staat Euro 155.-.
EWR-Staaten sind alle 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
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Aussehen, orientiert sich an den Bedürfnissen des Jägers von heute und informiert monatlich auf 80 Seiten über Aktuelles und Wissenswertes in allen jagdlichen
Interessensbereichen.
Jagdhaftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben! Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und/oder Sachschäden aus den
Risken der Jagd, des Besitzes und Gebrauches von Schusswaffen, der Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln, der Fangjagd und der Verwendung von
Reviereinrichtungen. Deckungssumme € 2.000.000,-. Geltungsbereich ganz Europa. Deckungserweiterung für Österreich: Versichert sind auch Personen- oder Sachschäden bis € 3.000.000,- im Rahmen
eines Traktorunfalls, wenn mit Traktoren oder Anhängern im Zusammenhang mit einer Jagd, Jagdvorbereitung oder unmittelbar nach der Jagd Personen befördert werden, welche als Jäger, Treiber
oder sonstige Helfer an der Jagd teilnehmen oder teilgenommen haben. Dies auch dann, wenn der Personentransport mit Traktor oder Anhänger gegen geltende Vorschriften verstoßen
sollte.
Jagdunfall-Versicherung
die das Jagdgesetz empfiehlt. Versichert sind Unfälle bei der Ausübung der Jagd, bei Schießveranstaltungen, bei der Handhabung von Jagdwaffen, beim Lenken
und Benützen eines Kfz im Revier. Deckungssumme Euro 2.180,19 bei Tod, bis Euro 21.801,86 bei Invalidität, Euro 363,37 für Unfallkosten. Geltungsbereich weltweit.
Jäger- und Hilfskräfte-Haftpflichtversicherung
für die Umsetzung der Wildfleisch-Verordnung. Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtier-Organkontrolle als Jäger und als fachlich besonders
geschulte Hilfskraft. Deckungssumme Euro 363.365.- Geltungsbereich Niederösterreich.
Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz
Versichert ist die Vertretung in einem Strafverfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht jedoch vorsätzlicher
strafbarer Handlungen und Unterlassungen in Ausübung der jagdlichen und hegerischen Tätigkeit. Deckung auch dann, wenn anlässlich eines Strafverfahrens wegen Nötigung oder Gefährlicher
Drohung eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch rechtskräftig erfolgt. Ausgeschlossen sind Fälle in Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie mit
Anhängern (Kfz-Lenker, Halter, Eigentümer usw.). Versichert ist auch der Rechtsschutz in Fällen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
(Personen-, Sach- oder Vermögensschaden). Deckungssumme Euro 100.000.-. Geltungsbereich ganz Europa.
Jagd- und Sportwaffen / Jagdoptik-Versicherung
besonders wichtig für mobile Weidmänner. Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und
Munition bei Elementarereignissen (Brand, Blitzschlag, Hochwasser ...), Einbruchsdiebstahl und Vandalismus, Diebstahl, Beraubung, Abhandenkommen, Vertauschen, mechanisch einwirkende Gewalt,
Böswilligkeit von Dritten, Transport und Transportmittelunfällen. Deckungssumme Euro 2.000.- pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von Euro 300.-. In erster Linie
Wiederherstellung (Reparatur), bei Zerstörung oder Verlust Ersatz nach dem Zeitwert der Sache bis max. Euro 2.000.-. Geltungsbereich Europa.
Förderungen
für Jagdhunde und Spitzhunde, Unterstützung von Bereichshundeführern.
Förderung des jagdlichen Schießens
Meisterschaften, Leistungsabzeichen, Betrieb und Unterstützung von Schießstätten in NÖ, Abhaltung von Faustfeuerwaffenkursen
Schulungen, Seminare, Kurse
in den Bezirken und in der NÖ Jägerschule (z. B. Ausbildung zur kundigen Person nach LMSVG, Jagdleiterseminare, Fangjagdseminare,
Wildschadensbewertungskurse etc.), Jungjägerausbildung, Jagdaufseherweiterbildung
Wildökolandaktion
Subvention von 100 % für Beratung und Planung sowie 80 % der Kosten für Pflanzenmaterial und Baumschutzsäulen im Rahmen von förderungswürdigen Projekten
der Wildökolandaktion, gemeinsam mit der EVN - jährlich etwa Euro 110.000.-.
Förderung des jagdlichen Brauchtums
in Niederösterreich, Unterstützung von Jagdhornbläsergruppen, Veranstaltung von Bläserwettbewerben, Veranstaltung der Landes-Hubertusfeier
Broschüren und Literatur
Bereitstellung von Broschüren und Literatur zu aktuellen Themen
Öffentlichkeitsarbeit
zur Positionierung des NÖ Jagdwesens und zur Verbesserung des Images der Jagd in der breiten Öffentlichkeit. Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern, mit
Journalisten und Meinungsbildnern
FACE - Vereinigung europäischer Jagdverbände
Kontakte zum Zusammenschluss der Europäischen Jagdverbände FACE und zur EU, Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg, Beeinflussung internationaler Trends
gemeinsam mit anderen Landesjagdverbänden
Fachausschüsse
Organisation von Fachausschüssen, von Arbeitsgruppen, Betrieb und Unterstützung von Versuchsrevieren.
Rechtsberatung
Rechtsauskunft und Rechtsinformation in allen jagdlichen Fragen