Versicherungsschutz

Jagdhaftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben! Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und/oder Sachschäden aus den Risken der Jagd, des Besitzes und Gebrauches von Schusswaffen, der Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln, der Fangjagd und der Verwendung von Reviereinrichtungen. Deckungssumme € 2.000.000,-. Geltungsbereich ganz Europa. Deckungserweiterung für Österreich: Versichert sind auch Personen- oder Sachschäden bis € 3.000.000,- im Rahmen eines Traktorunfalls, wenn mit Traktoren oder Anhängern im Zusammenhang mit einer Jagd, Jagdvorbereitung oder unmittelbar nach der Jagd Personen befördert werden, welche als Jäger, Treiber oder sonstige Helfer an der Jagd teilnehmen oder teilgenommen haben. Dies auch dann, wenn der Personentransport mit Traktor oder Anhänger gegen geltende Vorschriften verstoßen sollte.


Jagdunfall-Versicherung
die das Jagdgesetz empfiehlt. Versichert sind Unfälle bei der Ausübung der Jagd, bei Schießveranstaltungen, bei der Handhabung von Jagdwaffen, beim Lenken und Benützen eines Kfz im Revier. Deckungssumme Euro 2.180,19 bei Tod, bis Euro 21.801,86 bei Invalidität, Euro 363,37 für Unfallkosten. Geltungsbereich weltweit.

Jäger- und Hilfskräfte-Haftpflichtversicherung
für die Umsetzung der Wildfleisch-Verordnung. Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtier-Organkontrolle als Jäger und als fachlich besonders geschulte Hilfskraft. Deckungssumme Euro 363.365.- Geltungsbereich Niederösterreich.

Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz
Versichert ist die Vertretung in einem Strafverfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht jedoch vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen in Ausübung der jagdlichen und hegerischen Tätigkeit. Deckung auch dann, wenn anlässlich eines Strafverfahrens wegen Nötigung oder Gefährlicher Drohung eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch rechtskräftig erfolgt. Ausgeschlossen sind Fälle in Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie mit Anhängern (Kfz-Lenker, Halter, Eigentümer usw.). Versichert ist auch der Rechtsschutz in Fällen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden). Deckungssumme Euro 100.000.-. Geltungsbereich ganz Europa.

Jagd- und Sportwaffen / Jagdoptik-Versicherung
besonders wichtig für mobile Weidmänner. Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und Munition bei Elementarereignissen (Brand, Blitzschlag, Hochwasser ...), Einbruchsdiebstahl und Vandalismus, Diebstahl, Beraubung, Abhandenkommen, Vertauschen, mechanisch einwirkende Gewalt, Böswilligkeit von Dritten, Transport und Transportmittelunfällen. Deckungssumme Euro 2.000.- pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von Euro 300.-. In erster Linie Wiederherstellung (Reparatur), bei Zerstörung oder Verlust Ersatz nach dem Zeitwert der Sache bis max. Euro 2.000.-. Geltungsbereich Europa.