Jagdgastkarten werden von Personen benötigt, die in NÖ jagen gehen wollen, aber keine NÖ Jagdkarte besitzen. Diese Jagdgäste müssen aber im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Dabei ist es egal aus welchem Bundesland diese ist. Auch Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten eine Jagdgastkarte, wenn sie ihren Wohnsitz ausschließlich im Ausland haben und im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind.
Seit 13. Februar 2009 können Jagdgastkarten auch an Personen ausgegeben werden, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind. Diese benötigen allerdings eine Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Nähere Informationen darüber bekommen sei beim NÖ Landesjagdverband.
Es gibt Jagdgastkarten, die - gemeinsam mit oben erwähnten Jagdkarten - für 14 Tage oder drei Tage (neu seit 13. Februar 2009,
bisher ein Tag) zur Jagd in NÖ berechtigen. Bereits ausgestellte eintätige Jagdgastkarten dürfen ausgebessert werden.
Die Jagdgastkarte wird dem Jagdausübungsberechtigten vom NÖ Landesjagdverband ausgestellt. Der bzw. die Jagdausübungsberechtigte trägt dann die Personalien des Jagdgastes ein und gibt ihm bzw. ihr die Jagdgastkarte.
Nähere Informationen auch über die Kosten der Ausstellung erfahren Sie hier: NÖ Landesjagdverband - Jagdgastkarten
Zu beachten ist:
Auch wenn Sie eine Jagdgastkarte haben, benötigen Sie zur Jagd die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten!