Haarraubwild

Unter dem Begriff Haarraubwild versteht man jene Raubsäuger, die im Jagdgesetz angeführt sind.

Der juristische Begriff „Raubzeug“ wird oft mit dem Begriff „Raubwild“ verwechselt oder bewusst falsch verwendet. Als „Raubzeug“ werden wildernde Hunde, streunende Katzen und die Rabenvogelarten Elster, Eichelhäher, Raben- und Nebelkrähe angeführt. Bei den Raubwildarten unterscheidet man Hundeartige, Katzenartige, Marderartige, Bären und Kleinbären.